Reklamationen müssen, um gültig zu sein, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mitgeteilt werden; bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung des ausstehenden Betrages am Fälligkeitstag wird der Rechnungsbetrag rechtmäßig und ohne Inverzugsetzung um Zinsen zu einem Jahreszinssatz von 12 % ab dem Fälligkeitstag erhöht.
Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag infolge von Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit und nach Inverzugsetzung wird der Rechnungsbetrag von Amts wegen um die Zinsen in Höhe von 12 % (mit einem Mindestbetrag von 50 € und einem Höchstbetrag von 1500 €) als pauschale Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten erhöht, auch wenn Zahlungserleichterungen gewährt wurden, unbeschadet der Anwendbarkeit von Artikel 1244 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung für alle zu irgendeinem Zeitpunkt vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren (und alle erbrachten Dienstleistungen) erhalten hat.
Der Käufer ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten des Verkäufers zu gestatten, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten und die Waren jederzeit wieder in Besitz zu nehmen; bei Nichtbezahlung zum Fälligkeitsdatum und auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich alle unbezahlten Waren zurückzugeben.
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